Aufenthaltserlaubnis in Montenegro (Boravak): Regeln und Änderungen 2025

Aktualisiert: 15 February 2026 363 Aufrufe
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Aufenthaltserlaubnis in Montenegro (Boravak): Regeln und Änderungen 2025

Aufenthaltserlaubnis in Montenegro (Boravak): Regeln und Änderungen im Jahr 2025

Das System der Aufenthaltserlaubnisse in Montenegro wird durch das Ausländergesetz geregelt. Im Jahr 2025 wurden die Regeln für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über Immobilien- oder Geschäfts­investitionen erhalten, deutlich verschärft. Ziel der Reformen ist es, einen realen wirtschaftlichen Beitrag zu fördern und Scheinfirmen auszuschließen. Die befristete Aufenthaltserlaubnis (privremeni boravak) wird für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr erteilt und kann jährlich verlängert werden. Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann ein Ausländer eine Daueraufenthaltserlaubnis (stalni boravak) beantragen.
Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis kann annulliert werden, wenn Sie sich ohne Benachrichtigung der Behörden länger als 30 Tage ununterbrochen oder insgesamt mehr als 90 Tage pro Jahr außerhalb des Landes aufhalten.

Wesentliche Änderungen im Jahr 2025

Für Antragsteller wurden neue finanzielle Schwellenwerte eingeführt:
  • Immobilien: der Mindestwert der Immobilie für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beträgt nun 200 000 Euro. Für bestehende Inhaber gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten zur Anpassung an die neuen Bedingungen.
  • Geschäft: das Unternehmen (DOO) muss seine aktive Tätigkeit nachweisen. Erforderlich ist die Zahlung von Steuern in Höhe von mindestens 5 000 Euro pro Jahr.

Vergünstigungen für EU-Bürger

Für Bürger der Europäischen Union und des EWR gelten weiterhin erleichterte Regeln: Der Immobilienwert von 200.000 Euro sowie die Mindeststeueranforderungen für Unternehmen finden auf sie keine Anwendung.

Beliebte Arten der befristeten Aufenthaltserlaubnis

1. Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienbesitz

Geeignet für Investoren und Rentner. Erforderlich ist der Besitz von Wohn- oder Gewerbeimmobilien ohne Schulden und Belastungen.
  • Mindestschwelle: 200 000 Euro (für neue Antragsteller).
  • Nachweis: Katasterauszug (list nepokretnosti).
  • Arbeitsrecht: nicht erlaubt.

2. Aufenthaltserlaubnis durch Geschäftstätigkeit (Firmengründung)

Geeignet für Unternehmer. Es ist erforderlich, eine GmbH (DOO) mit einem Stammkapital ab 1 Euro zu gründen und sich selbst als Geschäftsführer zu bestellen.
  • Bedingung: Beteiligung von mindestens 51%.
  • Anforderungen 2025: nachgewiesene Aktivität durch Steuern (5.000€/Jahr) oder geschaffene Arbeitsplätze.

3. Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage einer Beschäftigung

Wird auf Basis eines Vertrags mit einem lokalen Arbeitgeber erteilt. Umfasst sowohl Arbeits- als auch Aufenthaltserlaubnis. Es gibt auch eine saisonale Variante (bis zu 6 Monate pro Jahr).

4. Visum für digitale Nomaden (Digital Nomad)

Für Remote-Arbeitnehmer aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern.
  • Einkommen: mindestens 1 446 Euro pro Monat.
  • Dauer: bis zu 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 4 Jahre.
  • Einschränkung: berechtigt nicht zum späteren Erhalt einer Daueraufenthaltserlaubnis.
Lifehack: Einkünfte digitaler Nomaden aus ausländischen Quellen unterliegen in Montenegro nicht der Einkommensteuer.

5. Familienzusammenführung

Ehegatten und minderjährige Kinder können auf Grundlage des Hauptaufenthaltsinhabers (Sponsors) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Das Innenministerium führt strenge Prüfungen auf Scheinehen durch: gemeinsamer Wohnsitz und Kennenlerngeschichte werden überprüft.

Allgemeine Liste der einzureichenden Unterlagen

Für alle Arten der Aufenthaltserlaubnis ist ein Standardpaket erforderlich:
  1. Reisepass: zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Monate gültig.
  2. Führungszeugnis: aus dem Staatsangehörigkeitsland (nicht älter als 6 Monate).
  3. Wohnsitznachweis: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis.
  4. Krankenversicherung: mindestens für 30 Tage.
  5. Finanzielle Garantien: Bankdepot in Montenegro in Höhe von 3.650 Euro (berechnet mit 10 Euro pro Tag). Für Investoren gelten höhere Anforderungen.
  6. Quittungen über die Gebührenzahlung: 25–50 Euro.

Antragsverfahren

  1. Persönliche Einreichung der Unterlagen beim Innenministerium (MUP) am Wohnort.
  2. Abgabe biometrischer Daten (Foto, Fingerabdrücke).
  3. Bearbeitungszeit: 40 bis 60 Tage.
  4. Verlängerung: Antragstellung 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis.

Daueraufenthaltserlaubnis

Nach 5 Jahren mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kann eine Daueraufenthaltserlaubnis (stalni boravak) beantragt werden.
  • Voraussetzungen: keine längeren Auslandsaufenthalte, einwandfreier Leumund, Kenntnisse der montenegrinischen Sprache (Grundniveau).
  • Vorteile: unbefristeter Aufenthalt, gleiche Rechte wie Staatsbürger (außer Wahlrecht), Weg zur Staatsbürgerschaft nach insgesamt 10 Jahren Aufenthalt.
Empfehlung: Angesichts der dynamischen Änderungen im Jahr 2025 wird empfohlen, vor der Firmengründung oder dem Immobilienkauf einen Anwalt zu konsultieren, um die aktuellen steuerlichen Anforderungen in der jeweiligen Gemeinde zu klären.

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