Zollbestimmungen Montenegros: Aktuelle Regelungen für 2025
Montenegro ist ein EU-Beitrittskandidat. Obwohl das Land noch kein Mitglied der Union ist, sind die lokalen Zollvorschriften weitgehend an europäische Standards angepasst. Dennoch können die Grenzkontrollen (insbesondere an Landgrenzen) streng sein.
Nachfolgend finden Sie klare Anweisungen zur Ein- und Ausfuhr von Währungen, Alkohol und Elektronik. Die Regeln gelten für alle Transportarten: Flugzeug, Fähre, Auto.
Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Währungen
Die offizielle Währung Montenegros ist der Euro (€). Für die Ein- oder Ausfuhr von Währungen zu persönlichen Zwecken bestehen keine Beschränkungen, jedoch gibt es eine strenge Obergrenze für den Transport von Bargeld ohne schriftliche Deklaration.
Grenzen und Deklaration
- Bis zu 10.000 Euro (oder der Gegenwert in einer anderen Währung) — freie Ein- und Ausfuhr, keine Deklaration erforderlich.
- Über 10.000 Euro — verpflichtende schriftliche Deklaration.
Die Deklarationspflicht gilt nicht nur für Bargeld, sondern auch für Schecks, Wechsel und andere Zahlungsmittel. Das Deklarationsformular ist an der Grenze erhältlich oder kann von der Website des Zolls heruntergeladen werden.
Alkohol und Tabakwaren
Die zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabak ist nur für Personen über 17 Jahre erlaubt. Die Waren müssen sich in der originalen Herstellerverpackung befinden und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
Einfuhrmengen für Alkohol
Sie dürfen eine Kombination von Getränken mitführen, die folgende Grenzen nicht überschreitet:
- 1 Liter hochprozentigen Alkohols (Alkoholgehalt über 22%);
- ODER 2 Liter Alkohol mit einem Gehalt von bis zu 22% (Liköre, verstärkte Weine).
Zusätzlich dazu (zusätzlich zu starkem oder mittelstarkem Alkohol) ist die Einfuhr erlaubt von:
- 4 Litern stillem Wein;
- 16 Litern Bier.
Einfuhrmengen für Tabak
Für Reisende über 17 Jahre ist die zollfreie Einfuhr einer der folgenden Mengen erlaubt:
- 200 Zigaretten;
- 50 Zigarren;
- 250 Gramm Tabak.
Technik und Elektronik
Persönliche Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet, Kamera) sind zollfrei, sofern sie Gebrauchsspuren aufweisen (gebraucht). Neue Geräte in Originalverpackung und in größerer Menge können den Verdacht auf gewerbliche Einfuhr erregen.
Wertgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Waren
Wenn Sie Waren als Geschenke oder Souvenirs (einschließlich neuer Elektronik) mitführen, gelten folgende Wertgrenzen:
- 430 Euro — bei Einreise per Luft- oder Seeverkehr;
- 300 Euro — bei Einreise auf dem Landweg;
- 150 Euro — für Personen unter 15 Jahren.
Weitere Einschränkungen und Verbote
- Lebensmittel: Die Einfuhr von bis zu 5 kg frischem Obst und Gemüse (außer Kartoffeln) ist erlaubt. Produkte tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch) unterliegen häufig strengen Kontrollen oder Verboten, insbesondere bei Krankheitsausbrüchen in Nachbarländern.
- Verbotene Gegenstände: Drogen, Waffen (ohne Genehmigung), pornografisches Material, gefälschte Waren.
- Flora und Fauna: Die Ein- und Ausfuhr von durch das CITES-Übereinkommen geschützten Arten ist ohne spezielle Zertifikate verboten.
Überprüfen Sie vor der Reise stets die aktuellen Informationen, da sich die Regeln im Zuge der EU-Integration Montenegros ändern können.