Zollbestimmungen Montenegros: Aktuelle Regelungen für 2025

Aktualisiert: 15 February 2026 120 Aufrufe
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Zollbestimmungen Montenegros: Aktuelle Regelungen für 2025

Zollbestimmungen Montenegros: Aktuelle Regelungen für 2025

Montenegro ist ein EU-Beitrittskandidat. Obwohl das Land noch kein Mitglied der Union ist, sind die lokalen Zollvorschriften weitgehend an europäische Standards angepasst. Dennoch können die Grenzkontrollen (insbesondere an Landgrenzen) streng sein.

Nachfolgend finden Sie klare Anweisungen zur Ein- und Ausfuhr von Währungen, Alkohol und Elektronik. Die Regeln gelten für alle Transportarten: Flugzeug, Fähre, Auto.

Wichtig: Die Nichteinhaltung der Deklarationspflichten kann zu Geldstrafen, Beschlagnahmung von Waren oder Geld sowie zu möglichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Währungen

Die offizielle Währung Montenegros ist der Euro (€). Für die Ein- oder Ausfuhr von Währungen zu persönlichen Zwecken bestehen keine Beschränkungen, jedoch gibt es eine strenge Obergrenze für den Transport von Bargeld ohne schriftliche Deklaration.

Grenzen und Deklaration

  • Bis zu 10.000 Euro (oder der Gegenwert in einer anderen Währung) — freie Ein- und Ausfuhr, keine Deklaration erforderlich.
  • Über 10.000 Euro — verpflichtende schriftliche Deklaration.

Die Deklarationspflicht gilt nicht nur für Bargeld, sondern auch für Schecks, Wechsel und andere Zahlungsmittel. Das Deklarationsformular ist an der Grenze erhältlich oder kann von der Website des Zolls heruntergeladen werden.

Wenn Sie einen Betrag bis zu 10.000 Euro mitführen, der jedoch nahe an der Grenze liegt, empfehlen wir, einen Herkunftsnachweis der Mittel (Kontoauszug oder Abhebungsbeleg) mitzuführen, um unnötige Fragen zu vermeiden.

Alkohol und Tabakwaren

Die zollfreie Einfuhr von Alkohol und Tabak ist nur für Personen über 17 Jahre erlaubt. Die Waren müssen sich in der originalen Herstellerverpackung befinden und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

Einfuhrmengen für Alkohol

Sie dürfen eine Kombination von Getränken mitführen, die folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • 1 Liter hochprozentigen Alkohols (Alkoholgehalt über 22%);
  • ODER 2 Liter Alkohol mit einem Gehalt von bis zu 22% (Liköre, verstärkte Weine).

Zusätzlich dazu (zusätzlich zu starkem oder mittelstarkem Alkohol) ist die Einfuhr erlaubt von:

  • 4 Litern stillem Wein;
  • 16 Litern Bier.
Die Überschreitung der Mengen wird verzollt (ca. 30–50% des Warenwerts) oder führt zur Beschlagnahmung. Die Einfuhr von Alkohol zu kommerziellen Zwecken ohne Lizenz ist verboten.

Einfuhrmengen für Tabak

Für Reisende über 17 Jahre ist die zollfreie Einfuhr einer der folgenden Mengen erlaubt:

  • 200 Zigaretten;
  • 50 Zigarren;
  • 250 Gramm Tabak.

Technik und Elektronik

Persönliche Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet, Kamera) sind zollfrei, sofern sie Gebrauchsspuren aufweisen (gebraucht). Neue Geräte in Originalverpackung und in größerer Menge können den Verdacht auf gewerbliche Einfuhr erregen.

Wertgrenzen für die zollfreie Einfuhr von Waren

Wenn Sie Waren als Geschenke oder Souvenirs (einschließlich neuer Elektronik) mitführen, gelten folgende Wertgrenzen:

  • 430 Euro — bei Einreise per Luft- oder Seeverkehr;
  • 300 Euro — bei Einreise auf dem Landweg;
  • 150 Euro — für Personen unter 15 Jahren.
Tipp: Wenn Sie teure professionelle Ausrüstung (Drohnen, Videokameras) oder neue, teure Elektronik für den persönlichen Gebrauch mitführen, deklarieren Sie diese bei der Einreise. So vermeiden Sie Probleme bei der Ausreise, wenn Zollbeamte einen Nachweis verlangen, dass die Geräte nicht in Montenegro gekauft wurden.

Weitere Einschränkungen und Verbote

  • Lebensmittel: Die Einfuhr von bis zu 5 kg frischem Obst und Gemüse (außer Kartoffeln) ist erlaubt. Produkte tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch) unterliegen häufig strengen Kontrollen oder Verboten, insbesondere bei Krankheitsausbrüchen in Nachbarländern.
  • Verbotene Gegenstände: Drogen, Waffen (ohne Genehmigung), pornografisches Material, gefälschte Waren.
  • Flora und Fauna: Die Ein- und Ausfuhr von durch das CITES-Übereinkommen geschützten Arten ist ohne spezielle Zertifikate verboten.

Überprüfen Sie vor der Reise stets die aktuellen Informationen, da sich die Regeln im Zuge der EU-Integration Montenegros ändern können.

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