Unternehmensgründung in Montenegro: Leitfaden 2025

Aktualisiert: 15 February 2026 166 Aufrufe
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Unternehmensgründung in Montenegro: Leitfaden 2025

Unternehmensgründung in Montenegro: Leitfaden 2025

Montenegro bleibt eine der zugänglichsten Jurisdiktionen in Europa für die Unternehmensregistrierung. Das Verfahren dauert zwischen 5 und 14 Tagen, und das Mindeststammkapital für die beliebteste Gesellschaftsform (DOO) beträgt nur 1 Euro. Im Jahr 2025 gründen Ausländer hier Unternehmen hauptsächlich zu zwei Zwecken: dem Eintritt in den europäischen Markt mit niedrigen Steuersätzen (Körperschaftsteuer ab 9%) und der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis (boravak) auf Grundlage einer Anstellung im eigenen Unternehmen.

Rechtsformen: DOO oder Preduzetnik

Für Ausländer sind zwei Arten von juristischen Personen relevant. Die Wahl hängt vom geplanten Umsatz und vom Haftungsgrad ab.
  • DOO (Društvo sa ograničenom odgovornošću) — entspricht einer GmbH. Die beliebteste Option. Der Gesellschafter haftet nur im Rahmen des Stammkapitals. Geeignet für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, ermöglicht die Einstellung von Mitarbeitern und die Ausübung jeder Tätigkeit (IT, Tourismus, Handel).
  • Preduzetnik — entspricht einem Einzelunternehmer. Geeignet für kleine Unternehmen und Freiberufler. Vereinfachte Registrierung, jedoch trägt der Unternehmer die volle persönliche Haftung mit seinem Vermögen. Optimal bei einem Umsatz bis zu 18.000 Euro pro Jahr.
Lifehack: Wenn Ihr geplanter Umsatz 18.000 Euro übersteigt, registrieren Sie eine DOO. Der Status Preduzetnik ist nur bei „pauschaler“ (fixer) Besteuerung bei geringen Umsätzen vorteilhaft.

Schritt-für-Schritt-Registrierung einer DOO

Der Registrierungsprozess einer DOO kann per Vollmacht aus der Ferne gestartet werden, die abschließenden Schritte erfordern jedoch persönliche Anwesenheit.
  1. Vorbereitung und Namensprüfung. Der Name muss einzigartig sein. Die Prüfung erfolgt über die Datenbank des Zentralregisters (CRPS).
  2. Dokumentensammlung. Erforderlich sind:
    • Kopien der Reisepässe der Gesellschafter und des Direktors (notariell beglaubigt).
    • Gründungsakt (Osnivacki akt) und Satzung (Statut).
    • Beschluss über die Ernennung des Direktors.
    • Nachweis der Geschäftsadresse (notariell beglaubigter Mietvertrag).
  3. Einzahlung des Stammkapitals. Mindestbetrag — 1 Euro. Einzahlung auf ein temporäres Bankkonto.
  4. Einreichung beim CRPS. Zahlung der staatlichen Gebühr (10 Euro) und Einreichung der Unterlagen. Bearbeitungszeit — 5–10 Arbeitstage.
  5. Nachregistrierungsschritte. Erhalt der Registrierungsurkunde, Anfertigung des Firmenstempels (20–30 Euro), Anmeldung beim Finanzamt (innerhalb von 15 Tagen) und Erhalt der Steuernummer (PIB).
Wichtig: Die Firma kann per Vollmacht registriert werden, aber die Eröffnung eines Bankkontos erfordert die persönliche Anwesenheit des Direktors. Banken führen eine gründliche Compliance-Prüfung durch; das Verfahren kann bis zu 2 Wochen dauern.

Schritt-für-Schritt-Registrierung eines Preduzetnik

Das Verfahren für Einzelunternehmer ist einfacher und günstiger. Ein Stammkapital ist nicht erforderlich. Vorbereitung: Auswahl der Tätigkeiten und des Steuersystems (pauschal oder nach tatsächlichem Einkommen). Einreichung der Unterlagen: Antrag, Passkopie und Nachweis der Registrierungsadresse werden beim CRPS eingereicht. Die Gebühr beträgt 5–10 Euro. Registrierung: Dauert bis zu 5 Tage. Fiskalisierung: Bei aktiver Tätigkeit ist eine Anbindung an das Steuersystem zur Rechnungsstellung erforderlich.

Kosten für Gründung und laufenden Betrieb

Die tatsächlichen Kosten setzen sich nicht aus staatlichen Gebühren, sondern aus den Dienstleistungen von Anwälten, Übersetzern und Buchhaltern zusammen.

Einmalige Startkosten:

  • Staatliche Gebühren: 10–50 Euro.
  • Notar und Übersetzungen: 50–200 Euro (abhängig von der Anzahl der Dokumente).
  • Anfertigung des Firmenstempels: 20–30 Euro.
  • Beratungsleistungen (schlüsselfertig):
    • Basispaket (nur Registrierung): 1200–2600 Euro.
    • Premium (mit Aufenthaltserlaubnis und Kontoeröffnung): bis zu 4000 Euro.
    • Für Preduzetnik: 300–1000 Euro.

Monatliche Kosten:

  • Buchhaltungsservice: 50–75 Euro für „ruhende“ Firmen, 100–150 Euro + MwSt. für aktive Unternehmen.
  • Miete der Geschäftsadresse: oft im Buchhaltungsservice enthalten oder separat zu zahlen.

Steuern und Buchhaltung

Die Buchhaltung in Montenegro ist für alle Unternehmen verpflichtend, einschließlich „Null-Unternehmen“ (wenn sie für eine Aufenthaltserlaubnis gegründet wurden). Die Berichterstattung erfolgt nach lokalen Standards.

Wichtigste Steuersätze (2025):

  • Körperschaftsteuer: progressive Skala.
    • 9% — Gewinn bis 100.000 Euro.
    • 12% — von 100.000 bis 1,5 Mio. Euro.
    • 15% — über 1,5 Mio. Euro.
  • Mehrwertsteuer (PDV): 21% (Regelsatz). Verpflichtende MwSt.-Registrierung bei einem Jahresumsatz von über 30.000 Euro.
  • Dividendensteuer: 15% + Gemeindesteuer (ca. 10–15%).
  • Lohnsteuern: Die Beiträge betragen ca. 75–125 Euro beim Mindestlohn (600–800 Euro).
Empfehlung: Versuchen Sie nicht, die Buchhaltung selbst zu führen. Die Strafen für verspätete Abgabe von Berichten (IOPPD, MwSt.) erreichen 2000 Euro. Beauftragen Sie unmittelbar nach Erhalt der Registrierungsurkunde ein Outsourcing-Unternehmen.

Pflichtanforderungen

  • Register der wirtschaftlich Berechtigten: Die Daten der Eigentümer müssen in das Register eingetragen und jährlich bis zum 31. März bestätigt werden.
  • Fiskalisierung: Seit 2021 sind alle aktiven Unternehmen verpflichtet, elektronische Fiskalisierung zur Rechnungsstellung zu verwenden. Eine digitale Signatur und ein Token sind erforderlich.
  • Wirtschaftliche Substanz: Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die normale Zusammenarbeit mit Banken sind ein echtes Büro oder ein Mietvertrag sowie die Anstellung des Direktors erforderlich.

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