Kfz-Zulassung in Montenegro: Anleitung für Ausländer

Aktualisiert: 15 February 2026 833 Aufrufe
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Kfz-Zulassung in Montenegro: Anleitung für Ausländer

Kfz-Zulassung in Montenegro: Anleitung für Ausländer

Der Prozess des Kaufs und der Zulassung eines Fahrzeugs in Montenegro ist streng an Ihren Aufenthaltsstatus gebunden. Wenn Sie Tourist sind, sind Ihre Möglichkeiten begrenzt. Wenn Sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (boravišna dozvola) erhalten haben, erhalten Sie Rechte, die denen der Einheimischen gleichgestellt sind, jedoch mit einigen Nuancen.

Wichtig: Ein Ausländer ohne befristete Aufenthaltsgenehmigung (Boravak) kann kein Auto auf seinen eigenen Namen zulassen. Ohne „Boravak“ dürfen Sie ein Auto mit ausländischen Kennzeichen nicht länger als 90 Tage fahren; danach sind Sie verpflichtet, das Auto auszuführen oder zu verzollen (was ohne Aufenthaltstitel unmöglich ist).

Grundlegende Anforderungen und Aufenthaltsstatus

Montenegro integriert Verkehrsregeln mit dem System der Einwohnerkontrolle. Ein Auto hier zu besitzen bedeutet nicht nur den Kauf, sondern auch die Registrierung beim Innenministerium (MUP).

  • Touristen (ohne Aufenthaltstitel): Können temporäre Systeme nutzen, ein Auto mieten oder mit einer Vollmacht fahren (wenn der Eigentümer ein Einheimischer oder eine Firma ist), können aber in den Dokumenten nicht als vollwertiger Eigentümer eingetragen werden.
  • Residenten (mit Aufenthaltstitel): Nach Erhalt der Plastikkarte boravišna dozvola (aufgrund von Arbeit, Immobilienbesitz oder Familienzusammenführung) können Sie das Auto auf sich zulassen.
Tipp: Wenn der Aufenthaltstitel noch in Bearbeitung ist, lassen manche Expats das Auto auf eine Firma zu (falls sie eine DOO für den Aufenthaltstitel eröffnet haben) oder vereinbaren mit dem Verkäufer eine Vollmacht bis zum Erhalt der „Plastikkarte“.

Der Zulassungsprozess: Schritt für Schritt

Das Verfahren dauert 1 bis 2 Wochen. Die Kosten für die Dokumentation (ohne Steuern) betragen etwa 300 Euro.

1. Kauf oder Import

Wenn Sie ein Auto kaufen, das bereits montenegrinische Kennzeichen hat, benötigen Sie einen notariell beglaubigten Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer Ausländer ist, kann ein Gerichtsdolmetscher erforderlich sein.

Wenn Sie das Auto aus dem Ausland eingeführt haben (Import):

  • Eine Zollerklärung ist erforderlich.
  • Emissionsstandard: Euro 5 oder Euro 6.
  • Altersbeschränkung: Seit Juli 2024 ist der Import von Autos, die älter als 15 Jahre sind, verboten.
  • Zahlung des Zolls (5%, oder 0% für Autos aus der EU mit EUR.1-Zertifikat) und MwSt. 21%.

2. Steuern

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens im Inland zahlt der Käufer eine Umsatzsteuer — 5% des Katalogwertes (wird vom Finanzamt geschätzt, nicht zu verwechseln mit dem Marktpreis im Vertrag). Die Zahlung erfolgt beim Finanzamt.

3. Einreichung beim MUP

Das Dokumentenpaket wird bei der lokalen Zweigstelle des Innenministeriums (MUP) eingereicht. Die Beamten prüfen die Unterlagen und geben innerhalb von 5–7 Tagen Folgendes aus:

  • Neue Kennzeichen (für Ausländer werden oft spezielle RP-Kennzeichen ausgegeben).
  • Die „Blaue Karte“ (saobraćajna dozvola) — der Fahrzeugschein.

Die Zulassung für Ausländer wird in der Regel für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung (1 Jahr) ausgestellt und erfordert eine jährliche Verlängerung.

Technische Inspektion (Tehnički pregled)

Der TÜV (Tehnički pregled) in Montenegro ist keine Formalität, sondern ein strenges Verfahren. Ohne „Tehnički“ wird das Auto nicht zugelassen. Er wird in autorisierten Zentren (z. B. Sava Car) durchgeführt.

  • Häufigkeit: Jährlich für die meisten Autos. Halbjährlich für Autos ab einem bestimmten Alter oder Taxis.
  • Was wird geprüft: Bremsen, Lenkung, Reifen, Beleuchtung, Abgase.
  • Für Import: Homologation (Bestätigung der Einhaltung von Standards) und ein COC-Zertifikat sind erforderlich.
  • Preis: 20–50 Euro.
Bußgeld: Das Bußgeld für das Fahren eines Fahrzeugs ohne bestandene technische Inspektion oder mit abgelaufener Zulassung beträgt bis zu 2000 Euro.

Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist seit 2012 obligatorisch. Ohne Police nimmt das MUP keine Dokumente zur Zulassung an.

  • Deckung: Mindestens 550.000 – 750.000 Euro für Personenschäden Dritter.
  • Kosten: Ab 100 Euro pro Jahr (abhängig von Motorleistung und Erfahrung).
  • Ausländische Kennzeichen: Für die Einreise ist eine „Grüne Karte“ erforderlich. Wenn nicht vorhanden, muss an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden (mindestens für 15 Tage).

Liste der erforderlichen Dokumente

Für eine erfolgreiche Einreichung beim MUP bereiten Sie eine Mappe vor:

  1. Reisepass (Original und Kopie).
  2. Aufenthaltstitel (Boravišna dozvola) — Nachweis der Grundlage für die Zulassung.
  3. Kaufvertrag (notariell beglaubigt, übersetzt).
  4. Fahrzeugschein des Vorbesitzers (beim Gebrauchtkauf) oder Ursprungszeugnis (beim Import).
  5. Nachweis der technischen Inspektion (Blatt vom Service).
  6. Pflichtversicherungspolice.
  7. Steuerzahlungsbeleg (5% oder Zollgebühren).
  8. Führerschein.
Empfehlung: Das Verfahren kann aufgrund der Sprachbarriere bürokratisch komplex sein. Für das erste Mal wird empfohlen, die Dienste von „Agenturen“ (Vermittler bei technischen Inspektionen/Versicherungen) in Anspruch zu nehmen, die gegen eine kleine Provision das Dokumentenpaket vorbereiten und Formulare auf Montenegrinisch ausfüllen.

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