Steuersystem Montenegros: Leitfaden für Expats 2025

Aktualisiert: 15 February 2026 131 Aufrufe
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Steuersystem Montenegros: Leitfaden für Expats 2025

Steuersystem Montenegros: Leitfaden für Expats 2025

Montenegro bleibt trotz der Reformen 2025 eines der attraktivsten Länder Europas in Bezug auf die Steuerbelastung. Das System kombiniert niedrige Grundsteuersätze mit einer progressiven Skala. Für Expats ist es entscheidend, den steuerlichen Wohnsitzstatus und die neuen, an EU-Normen angepassten Regeln zu verstehen.

Steuerliche Ansässigkeit: Status und Pflichten

Ihr Steuerstatus bestimmt, auf welche Einkünfte Sie Steuern zahlen: auf weltweite oder nur montenegrinische. Steuerlicher Resident: Eine Person, die sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält (einschließlich Teiltage) oder hier den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat (Familie, Wohnsitz, Hauptgeschäft). Residenten zahlen Steuern auf das weltweite Einkommen. Nicht-Resident: Zahlt Steuern nur auf in Montenegro erzielte Einkünfte (Gehalt bei einem lokalen Unternehmen, Mieteinnahmen).
Lifehack: Montenegro hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 45 Ländern (einschließlich Russland, Deutschland, Großbritannien). Dadurch können im Ausland gezahlte Steuern angerechnet werden.
Achtung: Mit den USA und Kanada bestehen keine solchen Abkommen. Staatsbürger dieser Länder unterliegen dem Risiko der Doppelbesteuerung und benötigen individuelle Beratung.

Einkommensteuer für Privatpersonen

In Montenegro gilt eine progressive Besteuerung von Gehältern und persönlichen Einkünften.

Steuersätze auf Gehälter

Die Steuer wird auf das Bruttogehalt erhoben:
  • 0% — bis 700 €;
  • 9% — von 701 € bis 1.000 €;
  • 15% — über 1.000 €.

Sozialabgaben

Zusätzlich zur Einkommensteuer werden Rentenbeiträge erhoben. Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung wurden zuvor abgeschafft.
  • Arbeitnehmer: ~15,5%.
  • Arbeitgeber: ~6,5% zusätzlich zum Bruttogehalt.
Zusätzlich wird eine kommunale Zusatzsteuer erhoben: 13% der Einkommensteuer (15% in Podgorica und Cetinje).

Passive Einkünfte und digitale Dienstleistungen

Ein fester Satz von 15% gilt für: * Dividenden und Zinsen. * Lizenzgebühren. * Kapitalerträge. * Neu 2025: Einkünfte aus Internetdiensten, Videospielen und Glücksspielen.

Steuern für Unternehmen und Selbständige

Unternehmer wählen zwischen Einzelunternehmer (Preduzetnik) und DOO.

Einzelunternehmer

Besteuerung nach der Skala für Privatpersonen.
  • 0% — bis 8.400 € jährlich.
  • 9% — 8.401 € bis 12.000 €.
  • 15% — über 12.000 €.
Pauschalbesteuerung: Ab 2025 beträgt die Grenze 30.000 € Jahresumsatz.

Gesellschaften (DOO)

Die Körperschaftsteuer ist progressiv:
  • 9% — bis 100.000 € Gewinn.
  • 12% — 100.000 € bis 1,5 Mio. €.
  • 15% — über 1,5 Mio. €.
Empfehlung: Für Produktionsbetriebe sind nördliche Regionen interessant. Dort gilt eine 8-jährige Steuerbefreiung (bis 200.000 €).

Mehrwertsteuer (PDV)

Eine Registrierung ist erforderlich, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten 30.000 € überschreitet.
  • 21% — Standardsatz.
  • 7% — Grundnahrungsmittel, Medikamente, Wasser, öffentlicher Verkehr.
  • 15% (ab 2025) — Bücher, Hoteldienstleistungen, Restaurantverpflegung, Solarpaneele, Friseurdienstleistungen.
  • 0% — Export von Waren und Dienstleistungen.

Vermögens- und Besitzsteuern

Immobilien

* Jährliche Steuer: 0,25% bis 1% des Marktwerts. * Grunderwerbsteuer: * 3% — bis 150.000 €. * Fester Betrag + 5% — über 150.000 €. * *Hinweis: Beim Kauf von Neubauten vom umsatzsteuerpflichtigen Bauträger fällt keine 3%ige Steuer an.*

Transport

Bei der Registrierung eines gebrauchten Fahrzeugs, Bootes oder Flugzeugs wird eine Steuer von 5% erhoben.

Erbschaft und Schenkung

Der Satz beträgt 3%. Ehepartner, Kinder und Eltern sind vollständig befreit.

Fristen und Strafen

Die Einhaltung der Fristen wird von der Steuerbehörde (Poreska Uprava) streng überwacht.
  • Unternehmen: Körperschaftsteuererklärung — bis 31. März.
  • Privatpersonen: Einkommensteuererklärung (GPPFL) — bis 30. April.
  • Mehrwertsteuer: Monatliche Meldung bis zum 15.
Wichtig: Verspätete Abgabe führt zu Geldstrafen und Kontosperrungen. Ein lokaler Buchhalter wird auch bei „Null“-Erklärungen empfohlen.

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